Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Information enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarkt¬rechtlicher Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat (sog. Jährliches Dokument).
Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in diesem jährlichen Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, nicht aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können. Weder das Jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das Jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Im Geschäftsjahr 2010/2011 (vom 01. April 2010 bis 31. März 2011) hat die SYGNIS Pharma AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt:
Falls einer der hier angegebenen Weblinks nicht funktionsfähig sein sollte, halten wir die Informationen in digitaler oder gedruckter Form zur Versendung an Sie bereit.
Wenden Sie sich bitte an: