Erklärung zur Unternehmensführung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Unternehmensführung.
Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, einschließlich seiner Organisation, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie das System der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu stärken, wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“ oder „DCGK“) verabschiedet. Dieser soll die in Deutschland geltenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparenter machen.
UMSETZUNG DER DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX-EMPFEHLUNGEN UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie der überwiegende Teil der im Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung sind bei uns seit Jahren gelebter Bestandteil des Unternehmensalltags.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG haben am 22. Juni 2011 die folgende nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und entsprechend auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemacht:
„Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die SYGNIS Pharma AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Mai 2010 mit den hierin genannten Ausnahmen entsprochen hat und mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Abweichungen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 entspricht und entsprechen wird:
- Ziffer 2.3.1 Satz 2 und 2.3.3 Satz 2 DCGK: Bei der nächsten Hauptversammlung wird die SYGNIS Pharma AG von der ihr aufgrund der Satzung der Gesellschaft eingeräumten Möglichkeit zur Durchführung einer Briefwahl und vom Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 neu eingeführten Empfehlung zur Unterstützung der Aktionäre bei der Briefwahl absehen. Die praktische Umsetzung der Durchführung einer Briefwahl ist zurzeit noch mit vielen Rechtsunsicherheiten behaftet und gibt den Aktionären nach Ansicht der Verwaltung derzeit bei der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte keinen erkennbaren Mehrwert gegenüber der von der SYGNIS Pharma AG angebotenen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretung.
- Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 2 DCGK: Die im Jahr 2007 und 2008 aufgelegten Aktienoptionspläne beziehen sich nicht auf Vergleichsparameter wie beispielsweise einen Aktienindex, sondern vielmehr auf eine signifikante die Steigerung des Aktienkurses der SYGNIS Pharma AG um mindestens 50%. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Anreizfunktion dieser variablen Vergütungskomponente alleine vom Erfolg des Unternehmens und nicht von hiervon unabhängigen Entwicklungen anderer Unternehmen abhängt. Bei künftigen Aktienoptionsprogrammen werden Vorstand und Aufsichtsrat diskutieren, ob und inwieweit sich diese an relevanten Vergleichsparametern ausrichten sollen.
- Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 4 DCGK: Für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen hat der Aufsichtsrat keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) im Rahmen der bereits bestehenden Aktienoptionsprogramme vereinbart. Ob dies bei etwaigen künftigen Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen Gestaltungsformen geschehen soll, wird zu gegebener Zeit entschieden.
- Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Satz 1 DCGK: Die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären noch nicht in der Hauptversammlung, die über die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder entscheidet, bekannt gegeben. Da es dem Aufsichtsrat obliegt, in seiner konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen, erscheint eine vorweggenommene Bekanntgabe von möglichen Kandidaten nicht angemessen und würde dem Entscheidungsprozess im Aufsichtsrat vorgreifen.
Heidelberg, den 22. Juni 2011
Der Vorstand Der Aufsichtsrat“
Umfangreiche Informationen zum Thema Corporate Governance hat SYGNIS auf der Unternehmenswebsite www.sygnis.de im Bereich Investoren/Corporate Governance zugänglich gemacht. Dort sind auch die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre gemäß Ziffer 3.10 des Kodexes, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie der Ethikkodex der SYGNIS einsehbar und stehen zum Herunterladen bereit.
COMPLIANCE
Integraler Bestandteil der Unternehmenskultur von SYGNIS ist die Beachtung der nationalen und internationalen rechtlichen sowie ethischen Grundsätze im Geschäftsverkehr. Dazu gehören Grundsätze wie Professionalität, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit gegenüber unseren Lieferanten, Partnern, Patienten, zuständigen Behörden, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Mit dem seit 2003 unternehmensweit eingeführten Code of Ethics sorgen wir dafür, dass unsere Mitarbeiter die relevanten nationalen und internationalen Regeln für das Verhalten innerhalb des Unternehmens sowie im Verhältnis zu externen Partnern und der Öffentlichkeit kennen und beachten. Der vom Vorstand implementierte Code of Ethics begründet zudem ein konzernweit geltendes Reportingsystem zur zentralen Erfassung möglicher Zuwiderhandlungen gegen die im Code of Ethics enthaltenen Bestimmungen. Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, durch die Einhaltung der Gesetze sowie Prinzipien und Regeln des Code of Ethics dazu beizutragen, dass SYGNIS als integerer und verlässlicher Partner wahrgenommen wird. Der Code of Ethics ist ebenfalls auf der Internetseite des Unternehmens im Bereich Investoren/Corporate Governance veröffentlicht.
Grundsätzlich wird bei SYGNIS Compliance als Aufgabe des Managements auf allen Entscheidungsebenen angesehen. Neben der Überwachung der Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie der Anforderungen der SYGNIS-Compliance-Regeln prüft der Compliance-Beauftragte der Gesellschaft Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Alle relevanten Personen, die im und für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden zudem in ein Insiderverzeichnis aufgenommen und über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Zudem unterstützt der Compliance Beauftragte die Entwicklung und Umsetzung von Vorgehensweisen, die die Erfüllung unserer ethischen Ansprüche sowie die Einhaltung der anwendbaren internationalen und lokalen gesetzlichen Regelungen sicherstellen sollen.
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede auf den Inhaber lautende Stammaktie der SYGNIS Pharma AG gewährt eine Stimme.
Unsere ordentliche Hauptversammlung fand am 25. November 2011 in Eppelheim bei Heidelberg statt. Dort waren rund 73,5% des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten. Alle Aktionäre, die nicht an unserer ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Hauptversammlungsrede unseres Vorstands sowie sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung von unserer Website www.sygnis.de im Bereich Investoren/Hauptversammlung herunterzuladen. Darüber hinaus war SYGNIS ihren Aktionären bei der Vergabe von Vollmachten behilflich und unterstützte sie der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend mit der Bennennung eines Stimmrechtsvertreters, der Aktienstimmrechte nach Weisung ausübte. Von dieser Möglichkeit konnte auch noch während der Hauptversammlung Gebrauch gemacht werden. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diesen Stimmrechtsvertreter konnten vor und während der Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung erteilt werden.
In der ordentlichen Hauptversammlung am 25. November 2011 stimmten die Aktionäre im Rahmen einer Einzelabstimmung jeweils für die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats und die Wahl des Abschlussprüfers. Weiter wurden alle Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Amtszeit jeweils mit Ablauf dieser Hauptversammlung endete, neu gewählt. Zudem stimmten die Aktionäre mit einer Mehrheit von über 99% dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur teilweisen Aufhebung bedingter Kapitalia, der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands sowie an Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundenen Unternehmen sowie der Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals, der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie der Schaffung eines diesbezüglichen bedingten Kapitals und der jeweils erforderlichen Satzungsänderungen zu.
ARBEITSWEISEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT - DUALES FÜHRUNGS- UND KONTROLLSYSTEM
Die insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnungen geforderte und definierte strikte Trennung von Führung und Kontrolle der Gesellschaft spiegelt sich in der klaren Teilung der Verantwortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat wider. Beide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und wahren als gemeinsames Ziel die langfristige und nachhaltige Wachstumsperspektive für dessen Aktionäre. Dazu gehört neben der Abstimmung über die strategische Ausrichtung des Unternehmens auch die gemeinsame Entscheidung über Geschäfte von wesentlicher Bedeutung. Daneben steht die Hauptversammlung als Organ der Willensbildung der Aktionäre.
Vorstand
Der Vorstand der SYGNIS Pharma AG besteht nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Bach zum 28. Oktober 2010 noch aus zwei Mitgliedern und verfügt seither über keinen Vorsitzenden mehr. Die beiden Vorstandsmitglieder leiten die Gesellschaft in eigener Verantwortung und führen ihre Geschäfte. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus.
Die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossene Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Geschäftsverteilungsplan bestimmen neben den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder, die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Gremium sowie die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten. Die Sitzungen des Vorstands werden jeweils nach Bedarf, in der Regel aber zweimal im Monat von dem an Lebensjahren ältesten Vorstandsmitglied einberufen und entsprechend geleitet. Abgesehen von den Angelegenheiten, in denen zwingende Rechtsvorschriften oder die Satzung Einstimmigkeit oder ein Handeln sämtlicher Vorstandsmitglieder verlangen, beschließt der Vorstand in und außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da der Vorstand derzeit aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern besteht, entscheidet der Vorstand einstimmig. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn beide Mitglieder anwesend sind. In Entsprechung der Geschäftsordnung berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Zudem nimmt der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teil, wenn der Aufsichtsrat nicht etwas anderes beschließt. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung sowie die Geschäftsordnung des Vorstands eindeutige Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Die Mitglieder des Vorstands begleiten zugleich die Funktion als Geschäftsführer der zur Gesellschaft gehörenden Konzerngesellschaften. Sie nehmen keine Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Unternehmen wahr.
Aufsichtsrat
Der aus sechs fachlich qualifizierten Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Hauptversammlung am 25. November 2011 bestellt. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird im Unternehmensinteresse auf die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen zur Wahrnehmung der Aufgaben abgestellt. Zudem wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (Diversity) geachtet. Drei Mitglieder vertreten die Kapitaleigner der Gesellschaft. Für die Wahlvorschläge wurde ein Nominierungsausschuss gebildet, der sich grundsätzlich an den Vorgaben des Gesetzes und dem Deutschen Corporate Governance Kodex orientiert. Der Nominierungsausschuss bereitete die Empfehlungen für die Wahlen in den Aufsichtsrat vor, die am 25. November 2011 von der Hauptversammlung durchgeführt wurden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. März 2016 endende Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt. Dem Aufsichtsrat gehören eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Einzelheiten zur Wahl, Konstituierung und Amtszeit des Aufsichtsrats, zu dessen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zu seinen Rechten und Pflichten regelt die Satzung der SYGNIS Pharma AG, die auf unserer Webseite unter www.sygnis.de im Bereich Investoren/Corporate Governance abrufbar ist.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.1.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie auch dem Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung gegeben. Die Koordination der Arbeit, die Einberufung und Leitung der Aufsichtsratssitzungen sowie die Wahrnehmung der Aufsichtsratsbelange nach außen übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Aufgaben des Vorsitzenden werden im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden durch dessen Stellvertreter wahrgenommen, im Falle von dessen Verhinderung durch das nach Lebensjahren älteste Mitglied des Aufsichtsrats, das von der Hauptversammlung gewählt worden ist. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr tagen und muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Der Aufsichtsrat beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stim¬men, soweit nicht gesetzlich oder in der Satzung der Gesellschaft etwas anderes bestimmt ist. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, hat jedes Mitglied des Aufsichtsrates das Recht, eine erneute Abstimmung über denselben Gegenstand zu verlangen. Ergibt auch sie Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Er befasst sich insbesondere auch mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft und des Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der in diesem Geschäftsbericht enthaltene Bericht des Aufsichtsrats informiert über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2011/2012.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen, die nach den Anforderungen des Aktiengesetzes, den Empfehlungen des Kodex sowie den Erfordernissen der Gesellschaft gebildet werden. Aus dem Kreis seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG drei ständige Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Forschungs- und Entwicklungsausschuss sowie den Nominierungsausschuss mit jeweils drei Mitgliedern. Die Mitglieder der Ausschüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Ausschüsse führen bei Bedarf Sitzungen durch. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den jeweiligen Ausschussvorsitzenden. Dieser leitet die Protokolle der Sitzungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats weiter und berichtet in der nächsten Plenumssitzung über die Arbeit des Ausschusses.
Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats:
| | Ende der Amtszeit | Prüfungs-ausschuss | F&E-Ausschuss | Nominierungs-ausschuss |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Vorsitzender | 2016 | | | X (Vorsitz) |
| Prof. Dr. Christof Hettich, stellv. Vors. | 2016 | X | | X |
| Prof. Dr. Werner Hacke | 2016 | | X |
| Prof. Dr. Wolfgang Hartwig | 2016 | X | X (Vorsitz) |
| Prof. Dr. Andrea Pfeifer | 2016 | | | X |
| Dr. Wolf-Dieter Starp | 2016 | X (Vorsitz) | | X |
Der Prüfungsausschuss hat u.a. die Aufgabe, die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vorzubereiten. Weiter hat er die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand vor deren Veröffentlichung zu diskutieren und zu prüfen sowie mit den Abschlussprüfern nach Erteilung des Prüfungsauftrags (einschließlich Honorarvereinbarung) einzelne Prüfungsschwerpunkte festzulegen und die Berichtspflichten des Prüfers gegenüber dem Aufsichtsrat zu vereinbaren. Darüber hinaus befasst er sich insbesondere mit der Überprüfung des Risikomanagements, des Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance sowie der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Als Leiter der globalen Mergers und Acquisitions Einheit der BASF SE erfüllt der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Wolf-Dieter Starp, die aktienrechtlichen Qualifikationsanforderungen und entspricht den Vorgaben der Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss berät den Vorstand bei Fragen aus dem Bereich der präklinischen und klinischen Entwicklung und bereitet entsprechende Entscheidungen des Aufsichtsrats vor.
Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Besetzung des Aufsichtsrats vor und orientiert sich hierbei entsprechend an den Vorgaben des Kodex. Ihm gehören ausschließlich Vertreter der Anteilseigner an.
Effizienzprüfung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit gemäß Kodex-Ziffer 5.6 in Form einer offenen Diskussion im Plenum. Einzelaspekte dieser Prüfungen sind unter anderem die Abfolge und die Strukturierung der Sitzungen sowie der Beschlussfassungen, der Umfang der Vorlagen und die Informationsversorgung durch den Vorstand sowie die Arbeit der Ausschüsse in Vorbereitung auf etwaige Aufsichtsratsentscheidungen. Die Überprüfungen haben ergeben, dass der Aufsichtsrat auch in der neuen Zusammensetzung effizient organisiert ist und das Zusammenwirken des Aufsichtsrats mit den beiden Mitgliedern des Vorstands gut funktioniert.
Gute Unternehmensführung setzt eine vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Dazu ist eine offene Kommunikation zwischen beiden Organen von unabdingbarer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG stimmen sich regelmäßig zu Fragen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, der Finanzlage, der Projektentwicklung sowie das Risikomanagement und der Compliance ab. Der Vorstand stellt dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan die hierfür erforderlichen umfassenden Informationen pflichtgemäß zur Verfügung und steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Alle Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, legt der Vorstand ihm rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und steht ihm für etwaige Fragen zur Verfügung.
VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN
Vorstand und Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie verfolgen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen noch gewähren sie anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile. Nebentätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen der Organmitglieder mit der Gesellschaft sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen und von diesem zu genehmigen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenskonflikte und deren Behandlung.
Im Berichtsjahr sind keine Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, aufgetreten. Mögliche Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Aufsichtsrat eingehend erörtert und deren Realisierung mittels geeigneter Maßnahmen verhindert.
Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. von Bohlen und Halbach und Prof. Dr. Hettich sind Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist. Beide Aufsichtsratsmitglieder haben sich nicht an der Beratung oder Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG im Juni 2011 befasst haben.
Ein unmittelbares Beratungsverhältnis zwischen der Gesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied bestand im Geschäftsjahr 2011/2012 mit Herrn Prof. Dr. Hartwig. Herr Prof. Dr. Hartwig unterstützte den Vorstand von April bis Juli 2011 in einem über die normale Aufsichtsratstätigkeit hinausgehenden Maß im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Mergers & Acquisitions. Hierfür hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum ca. 23.000 Euro aufgewendet. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss dieses Beratungsvertrages sowie der beratenden Tätigkeit durch Herrn Prof. Dr. Hartwig mit der Enthaltung seiner Stimme zugestimmt. Bei etwaigen Abstimmungen im Zusammenhang mit Themen, zu denen Herr Prof. Dr. Hartwig den Vorstand beraten hat, hat sich jener seiner Stimme enthalten. Berater- oder sonstige Dienstleistungsbeziehungen bestehen ferner bei Herrn Prof. Dr. Hettich, der Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und gleichzeitig Partner der Rechtsanwaltskanzlei Rittershaus ist. Diese Sozietät ist im abgelaufenen Geschäftsjahr für den SYGNIS-Konzern rechtsberatend tätig geworden und hat für erbrachte Dienstleistungen insgesamt ca. 26.000 Euro erhalten. Nach eingehender Diskussion hat der Aufsichtsrat der Mandatierung der Sozietät bei Stimmenthaltung von Herrn Prof. Dr. Hettich in jedem Einzelfall zugestimmt.
Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsrats- oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Unternehmen sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss dieses Geschäftsberichts angegeben.
ANTEILSBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten derzeit mehr als 1 % der von der SYGNIS Pharma AG ausgegebenen Aktien. In der nachfolgenden Übersicht werden alle von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien aufgelistet.
| Aufsichtsrat | Aktien |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach (Vorsitzender) | 702.386 |
| Prof. Dr. Christof Hettich (stellvertretender Vorsitzender) | 3.119 |
| Dr. Wolf-Dieter Starp (Vorsitzender Prüfungsausschuss) | 1.500 |
| Prof. Dr. Werner Hacke | keine |
| Prof. Dr. Wolfgang Hartwig (Vorsitzender F&E-Ausschuss) | 691 |
| Prof. Dr. Andrea Pfeifer | keine |
| Vorstand |
| Peter Willinger (Co-CEO/CFO) | 12.036 |
| Dr. Frank Rathgeb (Co-CEO/CMO) | keine |
MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE – DIRECTOR DEALINGS
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Personen mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen haben den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der SYGNIS Pharma AG (Directors’ Dealings) nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) offenzulegen. In Ergänzung zu dieser Regelung hat SYGNIS eine Insiderrichtlinie aufgestellt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt und die erforderliche Transparenz sicherstellt.
Der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2011/2012 die folgenden Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG mitgeteilt:
| Datum der Mitteilung | Meldepflichtige Führungsperson | Geschäftsart, Anzahl, Wertpapier und ISIN | Datum, Ort, Preis und Geschäftsvolumen
|
| 8.8.2011 | Dr. von Bohlen und Halbach 1), Aufsichtsratsvorsitzender
Prof. Dr. Christof Hettich 1), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | Zeichnung von 1.453.084 SYGNIS Aktien (ISIN DE000A1E9B74) im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung | 2.8.2011, außerbörslich, EUR 2,00, EUR 2.906.168,00
|
| 10.8.2011 | Dr. von Bohlen und Halbach 1), Aufsichtsratsvorsitzender
Prof. Dr. Christof Hettich 1), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | Zeichnung von 1.546.916 SYGNIS Aktien (ISIN DE000A1E9B74) im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung | 10.8.2011, außerbörslich, EUR 2,00, EUR 3.093.832,00
|
1) Die Zeichnung der Aktien erfolgte durch die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG. Aufgrund der engen Beziehung der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG zu den beiden genannten Aufsichtsratsmitgliedern wird diesen die Zeichnung der SYGNIS Aktien zugerechnet.
Im Berichtsjahr wurden keine weiteren meldepflichtigen Transaktionen von Führungspersonen der Gesellschaft oder mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen gemeldet.
OFFENE UND TRANSPARENTE UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION
SYGNIS erfüllt sämtliche auf sie anwendbare Anforderungen, die der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Ziffer 6 aufführt. Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, verfolgt unsere Unternehmenskommunikation den Anspruch, die Öffentlichkeit zeitnah informiert zu halten und somit das uns entgegengebrachte Vertrauen zu bestätigen und zu vertiefen. Das Unternehmen verfolgt strikt den Grundsatz, dass kein Aktionär bevorzugte Informationen erhalten darf. Damit alle Marktteilnehmer zeitlich und inhaltlich denselben Informationsstand erhalten, stellen wir sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie alle wichtigen Dokumentationen auf unserer Website www.sygnis.de im Bereich Investoren sowie Presse und Medien zur Verfügung.
Darüber hinaus bieten wir allen Aktionären sowie den interessierten Lesern an, durch Aufnahme in unseren e-Mail-Verteiler zeitnah über alle Presseveröffentlichungen unserer Gesellschaft elektronisch informiert zu werden. Daneben gibt die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von wesentlichen Unternehmensnachrichten Gelegenheit, sich unmittelbar bei der Investor-Relations-Abteilung der Gesellschaft zu informieren und entsprechende Fragen zu stellen. Zudem enthält unser Finanzkalender die Veröffentlichungstermine der regelmäßigen Finanzberichte sowie das Datum der nächsten Hauptversammlung.
RISIKOMANAGMENT
Wir betrachten den verantwortungsbewussten und angemessenen Umgang mit jeglichen Risiken als wesentliches Element einer guten Corporate Governance. SYGNIS verfügt über ein systematisches und periodisches Risikomanagement, das den Vorstand in die Lage versetzt, Risiken und hierfür relevante Tendenzen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten, auf relevante Veränderungen des Risikoprofils unverzüglich in angemessener Weise zu reagieren. Der Vorstand hält den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und deren Entwicklung auf dem Laufenden. Das Risikomanagementsystem unterliegt aufgrund der sich ändernden Bedingungen einer ständigen Weiterentwicklung und ist Gegenstand der Erörterungen im Prüfungsausschuss im Rahmen der Quartalsberichterstattung sowie der jährlichen Abschlussprüfung. Weitere Einzelheiten sind im Chancen- und Risikenbericht des Konzern-Lageberichts dargestellt.
Heidelberg, 29. Juni 2012
Peter Willinger Dr. Frank Rathgeb
Co-CEO/CFO Co-CEO/CMO