Sygnis Pharma AG Konv - Börsenkurs Aktien & Wertpapierkurse
powered by GOYAX

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Unternehmensführung.

Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, einschließlich seiner Organisation, seiner geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie das System der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu stärken, wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“ oder „DCGK“) verabschiedet. Dieser soll die in Deutschland geltenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparenter machen.

UMSETZUNG DER DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX- EMPFEHLUNGEN UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie der überwiegende Teil der im Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung sind bei uns seit Jahren gelebter Bestandteil des Unternehmensalltags. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG haben am 16. Mai 2010 die folgende nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemacht:

„Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die SYGNIS Pharma AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Juni 2009 mit den hierin genannten Ausnahmen entsprochen hat und mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Abweichungen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 18. Juni 2009 entspricht und entsprechen wird:

Der Vorstand      Der Aufsichtsrat"

Umfangreiche Informationen zum Thema Corporate Governance hat SYGNIS auf der Unternehmenswebsite www.sygnis.de im Bereich Investoren/Corporate Governance zugänglich gemacht. Dort sind auch die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre gemäß Ziffer 3.10 des Kodexes, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie der Ethikkodex der SYGNIS einsehbar und stehen zum Herunterladen bereit.

COMPLIANCE

Integraler Bestandteil der Unternehmenskultur von SYGNIS ist die Beachtung der nationalen und internationalen rechtlichen sowie ethischen Grundsätze im Geschäftsverkehr. Dazu gehören Grundsätze wie Professionalität, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit gegenüber unseren Lieferanten, Partnern, Patienten, zuständigen Behörden, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Mit dem seit 2003 unternehmensweit eingeführten Code of Ethics sorgen wir dafür, dass unsere Mitarbeiter die relevanten nationalen und internationalen Regeln für das Verhalten innerhalb des Unternehmens sowie im Verhältnis zu externen Partnern und der Öffentlichkeit kennen und beachten. Der vom Vorstand implementierte Code of Ethics begründet zudem ein konzernweit geltendes Reportingsystem zur zentralen Erfassung möglicher Zuwiderhandlungen gegen die im Code of Ethics enthaltenen Bestimmungen. Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, durch die Einhaltung der Gesetze sowie Prinzipien und Regeln des Code of Ethics dazu beizutragen, dass SYGNIS als integerer und verlässlicher Partner wahrgenommen wird. Der Code of Ethics ist ebenfalls auf der Internetseite des Unternehmens im Bereich Investoren/Corporate Governance veröffentlicht.

Grundsätzlich wird bei SYGNIS Compliance als Aufgabe des Managements auf allen Entscheidungsebenen angesehen. Neben der Überwachung der Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie der Anforderungen der SYGNIS- Compliance-Regeln prüft der Compliance-Beauftragte der Gesellschaft Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Alle relevanten Personen, die im und für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden zudem in ein Insiderverzeichnis aufgenommen und über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert. Zudem unterstützt der Compliance Beauftragte die Entwicklung und Umsetzung von Vorgehensweisen, die die Erfüllung unserer ethischen Ansprüche sowie die Einhaltung der anwendbaren internationalen und lokalen gesetzlichen Regelungen sicherstellen sollen.

HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede auf den Inhaber lautende Stammaktie der SYGNIS Pharma AG gewährt eine Stimme.

Unsere ordentliche Hauptversammlung fand am 30. November 2010 in Eppelheim bei Heidelberg statt. Dort waren rund 67% des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten. Alle Aktionäre, die nicht an unserer ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Hauptversammlungsrede unseres Vorstands sowie sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung von unserer Website www.sygnis.de im Bereich Investoren/Hauptversammlung herunterzuladen. Darüber hinaus war SYGNIS ihren Aktionären bei der Vergabe von Vollmachten behilflich und unterstützte sie der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend mit der Bennennung eines Stimmrechtsvertreters, der Aktienstimmrechte nach Weisung ausübte. Von dieser Möglichkeit konnte auch noch während der Hauptversammlung Gebrauch gemacht werden. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diesen Stimmrechtsvertreter konnten vor und während der Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung erteilt werden. In der ordentlichen Hauptversammlung am 30. November 2010 stimmten die Aktionäre jeweils für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers. Weiterhin stimmten die Aktionäre mit einer Mehrheit von über 99% dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien herabzusetzen und die Satzung entsprechend zu ändern.

ARBEITSWEISEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT - DUALES FÜHRUNGS- UND KONTROLLSYSTEM

Die insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnungen geforderte und definierte strikte Trennung von Führung und Kontrolle der Gesellschaft spiegelt sich in der klaren Teilung der Verantwortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat wider. Beide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist das langfristige und nachhaltige Wachstum des Unternehmens.

Vorstand

Der Vorstand der SYGNIS Pharma AG besteht nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Bach zum 28. Oktober 2010 noch aus zwei Mitgliedern und verfügt seither über keinen Vorsitzenden mehr. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und führt ihre Geschäfte. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft erlassene Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Geschäftsverteilungsplan bestimmen die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder, die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Gremium sowie die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten. Die Sitzungen des Vorstands werden jeweils nach Bedarf, in der Regel aber zweimal im Monat vom Vorstandsvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist oder ein solcher nicht benannt ist, von dem an Lebensjahren ältesten Vorstandsmitglied einberufen und entsprechend geleitet. Abgesehen von den Angelegen- heiten, in denen zwingende Rechtsvorschriften oder die Satzung Einstimmigkeit oder ein Handeln sämtlicher Vorstandsmitglieder verlangen, beschließt der Vorstand in und außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Besteht der Vorstand aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern, entscheidet der Vorstand einstimmig. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte – mindestens aber zwei – seiner Mitglieder anwesend sind. Gemäß der Geschäftsordnung berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäf- te und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Zudem nimmt der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teil, wenn der Aufsichtsrat nicht etwas anderes beschließt. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung sowie die Geschäftsordnung des Vorstands eindeutige Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Die Mitglieder des Vorstands nehmen keine zusätzlichen Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Unternehmen wahr.

Aufsichtsrat

Der aus sechs fachlich qualifizierten Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Hauptversammlung am 28. November 2006 bestellt. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird im Unternehmensinteresse auf die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen zur Wahrnehmung der Aufgaben abgestellt. Zudem wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (Diversity) geachtet. Drei Mitglieder vertreten die Kapitaleigner der Gesellschaft. Für die Wahlvorschläge der Anteilseigner wurde ein Nominierungsausschuss gebildet, der sich grundsätzlich an den Vorgaben des Gesetzes und dem Deutschen Corporate Governance Kodex orientiert. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. März 2011 endende Geschäftsjahr 2010/2011 beschließt. Dem Aufsichtsrat gehören eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Einzelheiten zur Wahl, Konstituierung und Amtszeit des Aufsichtsrats, zu dessen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zu seinen Rechten und Pflichten regelt die Satzung der SYGNIS Pharma AG, die auf unserer Webseite unter www.sygnis.de im Bereich Investoren/Corporate Governance abrufbar ist. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.1.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie auch dem Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung gegeben. Die Koordination der Arbeit, die Einberufung und Leitung der Aufsichtsratssitzungen sowie die Wahrnehmung der Aufsichtsratsbelange nach außen übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Aufgaben des Vorsitzenden werden im Falle der Verhinderung des Vorsit- zenden durch dessen Stellvertreter wahrgenommen, im Falle von dessen Verhinderung durch das nach Lebensjahren älteste Mitglied des Aufsichtsrats, das von der Hauptversammlung gewählt worden ist. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr tagen und muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Der Aufsichtsrat beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich oder in der Satzung der Gesellschaft etwas anderes bestimmt ist. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, hat jedes Mitglied des Aufsichtsrates das Recht, eine erneute Abstimmung über denselben Gegenstand zu verlangen. Ergibt auch sie Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Durch einen regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Er befasst sich insbesondere auch mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft und des Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der in diesem Geschäftsbericht enthaltene Bericht des Aufsichtsrats informiert über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2010/2011.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen, die nach den Anforderungen des Aktiengesetzes, den Empfehlungen des Kodex sowie den Erfordernissen der Gesellschaft gebildet werden. Aus dem Kreis seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG drei ständige Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Forschungs- und Entwicklungsausschuss sowie den Nominierungsausschuss mit jeweils drei Mitgliedern. Die Mitglieder der Ausschüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Ausschüsse führen bei Bedarf Sitzungen durch. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den jeweiligen Ausschussvorsitzenden. Dieser leitet die Protokolle der Sitzungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats weiter und berichtet in der nächsten Plenumssitzung über die Arbeit des Ausschusses.

Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats:

 Ende der AmtszeitPrüfungs-
ausschuss
F&E-
Ausschuss
Nominierungs-ausschuss
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Vorsitzender2011  X (Vorsitz)
Prof. Dr. Christof Hettich, stellv. Vors.2011X X
Friedrich Christ2011X (Vorsitz) X
Prof. Dr. Werner Hacke2011 X 
Prof. Dr. Wolfgang Hartwig2011XX (Vorsitz) 
Prof. Dr. Andrea Pfeifer2011 X 

Der Prüfungsausschuss hat u.a. die Aufgabe, die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vorzubereiten. Weiter hat er die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand vor deren Veröffentlichung zu diskutieren und zu prüfen sowie mit den Abschlussprüfern nach Erteilung des Prüfungsauftrags (einschließlich Honorarvereinbarung) einzelne Prüfungsschwerpunkte festzulegen und die Berichtspflichten des Prüfers gegenüber dem Aufsichtsrat zu vereinbaren. Darüber hinaus befasst er sich insbesondere mit der Überprüfung des Risikomanagements, des Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance. Als Leiter der globalen Mergers und Acquisitions Einheit der BASF SE erfüllt der Ausschussvorsitzende, Herr Christ, die aktienrechtlichen Qualifikationsanforderungen und entspricht den Vorgaben der Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss berät den Vorstand bei Fragen aus dem Bereich der präklinischen und klinischen Entwicklung und bereitet entsprechende Entscheidungen des Aufsichtsrats vor.

Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Besetzung des Aufsichtsrats vor und orientiert sich hierbei entsprechend an den Vorgaben des Kodex. Ihm gehören ausschließlich Vertreter der Anteilseigner an.

EFFIZIENZPRÜFUNG DES AUFSICHTSRATS – ZUSAMMENWIRKEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit gemäß Kodex-Ziffer 5.6 in Form einer offenen Diskussion im Plenum. Einzelaspekte dieser Prüfungen sind unter anderem der Ablauf und die Strukturierung der Sitzungen, der Umfang der Vorlagen und die Informationsversorgung durch den Vorstand sowie die Arbeit der Ausschüsse in Vorbereitung auf etwaige Aufsichtsratsentscheidungen. Die Überprüfungen haben ergeben, dass der Aufsichtsrat effizient organisiert ist und das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat gut funktioniert.

Gute Unternehmensführung setzt eine vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Dazu ist eine offene Kommunikation zwischen beiden Organen von unabdingbarer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG stimmen sich regelmäßig zu Fragen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, der Finanzlage, der Projektentwicklung sowie das Risikomanagement und der Compliance ab. Der Vorstand stellt dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan die hierfür erforderlichen umfassenden Informationen pflichtgemäß zur Verfügung. Alle Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, legt der Vorstand ihm rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und steht ihm für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN

Vorstand und Aufsichtsrat der SYGNIS Pharma AG sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie verfolgen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen noch gewähren sie anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile. Nebentätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen der Organmitglieder mit der Gesellschaft sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen und von diesem zu genehmigen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenskonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr sind keine Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, aufgetreten. Mögliche Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Aufsichtsrat eingehend erörtert und deren Realisierung mittels geeigneter Maßnahmen verhindert.

Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. von Bohlen und Halbach und Prof. Dr. Hettich sind Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist. Beide Aufsichtsratsmitglieder haben sich nicht an der Beratung oder Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG nach Beendigung des Geschäftsjahres 2010/2011 im Juni 2011 befasst haben. Ein unmittelbares Beratungsverhältnis zwischen der Gesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied bestand im Geschäftsjahr 2010/2011 mit Herrn Prof. Dr. Hartwig. Herr Prof. Dr. Hartwig unterstützt den Vorstand in einem über die normale Aufsichtsratstätigkeit hinausgehenden Maß im Bereich Forschung- und Entwicklung sowie Mergers & Acquisitions. Hierfür hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum ca. 52.000 Euro aufgewendet. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss dieses Beratungsvertrages sowie der beratenden Tätigkeit durch Herrn Prof. Dr. Hartwig mit der Enthaltung seiner Stimme zugestimmt. Bei etwaigen Abstimmungen im Zusammenhang mit Themen, zu denen Herr Prof. Dr. Hartwig den Vorstand beraten hat, enthält sich Herr Prof. Dr. Hartwig. Berater- oder sonstige Dienstleistungsbeziehungen bestehen ferner bei Herrn Prof. Dr. Hettich, der Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und gleichzeitig Partner der Rechtsanwaltskanzlei Rittershaus ist. Diese Sozietät ist im abgelaufenen Geschäftsjahr für den SYGNIS-Konzern rechtsberatend tätig geworden und hat für erbrachte Dienstleistungen insgesamt ca. 64.000 Euro erhalten. Nach eingehender Diskussion hat der Aufsichtsrat der Mandatierung der Sozietät bei Stimmenthaltung von Herrn Prof. Dr. Hettich in jedem Einzelfall zugestimmt.

Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsrats- oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Unternehmen sind in den Erläuterungen zum Konzernabschluss dieses Geschäftsberichts angegeben.

ANTEILSBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten derzeit mehr als 1 % der von der SYGNIS Pharma AG ausgegebenen Aktien. Bezüglich der Angabe des Besitzes von Aktien der Gesellschaft gemäß Kodex-Ziffer 6.6 verweisen wir auf das vorstehende Kapitel „Die Aktie“. In der dort abgedruckten Übersicht werden alle von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien aufgelistet.

MELDEPFLICHTIGE WERTPAPIERGESCHÄFTE – DIRECTOR DEALINGS

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Personen mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen haben den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der SYGNIS Pharma AG (Directors’ Dealings) nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) offenzulegen. In Ergänzung zu dieser Regelung hat SYGNIS eine Insiderrichtlinie aufgestellt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt und die erforderliche Transparenz sicherstellt.

Im Berichtsjahr wurden keine meldepflichtigen Transaktionen von Führungspersonen der Gesellschaft oder mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen gemeldet.

OFFENE UND TRANSPARENTE UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION

SYGNIS erfüllt sämtliche auf sie anwendbare Anforderungen, die der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Ziffer 6 aufführt. Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, verfolgt unsere Unternehmenskommunikation den Anspruch, die Öffentlichkeit zeitnah informiert zu halten und somit das uns entgegengebrachte Vertrauen zu bestätigen und zu vertiefen. Das Unternehmen verfolgt strikt den Grundsatz, dass kein Aktionär bevorzugte Informationen erhalten darf. Damit alle Marktteilnehmer zeitlich und inhaltlich denselben Informationsstand erhalten, stellen wir sämtliche Presse- und Adhoc-Mitteilungen sowie alle wichtigen Dokumentationen auf unserer Website www.sygnis.de im Bereich Investoren sowie Presse und Medien zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir allen Aktionären sowie den interessierten Lesern an, durch Aufnahme in unseren e-Mail-Verteiler zeitnah über alle Presseveröffentlichungen unserer Gesellschaft elektronisch informiert zu werden. Daneben gibt die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von wesentlichen Unternehmensnachrichten Gelegenheit, sich unmittelbar bei der Investor-Relations-Abteilung der Gesellschaft zu informieren und entsprechende Fragen zu stellen. Zudem enthält unser Finanzkalender die Veröffentlichungstermine der regelmäßigen Finanzberichte sowie das Datum der nächsten Hauptversammlung.

RISIKOMANAGMENT

Wir betrachten den verantwortungsbewussten und angemessenen Umgang mit jeglichen Risiken als wesentliches Element einer guten Corporate Governance. SYGNIS verfügt über ein systematisches und periodisches Risikomanagement, das den Vorstand in die Lage versetzt, Risiken und hierfür relevante Tendenzen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten, auf relevante Veränderungen des Risikoprofils unverzüglich in angemessener Weise zu reagieren. Der Vorstand hält den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und deren Entwicklung auf dem Laufenden. Das Risikomanagementsystem unterliegt aufgrund der sich ändernden Bedingungen einer ständigen Weiterentwicklung und ist Gegenstand der Erörterungen im Prüfungsausschuss im Rahmen der Quartalsberichterstattung sowie der jährlichen Abschlussprüfung. Weitere Einzelheiten sind im Chancenund Risikenbericht des Konzern-Lageberichts dargestellt.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Rechnungslegung des SYGNIS-Konzerns erfolgte im Geschäftsjahr 2010/2011 in Übereinstimmung mit den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards - IFRS) unter Anwendung von § 315a des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Jahresabschluss der SYGNIS Pharma AG wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.

Den Prüfungsauftrag hat der Prüfungsausschuss der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, im Einklang mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30. November 2010 erteilt. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss vor der Auftragserteilung eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.


Sie befinden sich hier: Startseite > Investoren > Corporate Governance > Erklärung zur Unternehmensführung
Impressum Disclaimer © 2012 SYGNIS AG