Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SYGNIS Pharma AG gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die SYGNIS Pharma AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Juli 2012 mit den hierin genannten Ausnahmen entsprochen hat und mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Abweichungen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in seiner Fassung vom 15. Mai 2012 entspricht und beabsichtigt, ihnen auch zukünftig zu entsprechen:
- Ziffer 3.8 Absatz 3 DCGK: Die SYGNIS Pharma AG übernimmt im Geschäftsjahr 2013 die Kosten der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat in voller Höhe, d.h. der Aufsichtsrat sichert den Selbstbehalt nicht auf eigene Kosten ab. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben darauf verzichtet, im Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit zu erhalten, so dass eine finanzielle Belastung der Aufsichtsratsmitglieder durch die Vereinbarung eines auf eigene Kosten abzusichernden Selbstbehalts nicht angemessen erscheint. Es ist geplant, dass der Aufsichtsrat in künftigen Geschäftsjahren, in denen das Gremium wieder eine Vergütung erhält, den Selbstbehalt in der D&O-Versicherung auf eigene Kosten absichert.
- Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK: Nach dem Ausscheiden des Finanzvorstandes besteht der Vorstand der Gesellschaft seit dem 1. April 2013 aus einer Person. Die Gesellschaft befindet sich derzeit im Prozess der Neuausrichtung und wird zu gegebener Zeit über die Erweiterung des Vorstandes entscheiden.
- Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 2 DCGK: Die in den Jahren 2007, 2008 und 2011 aufgelegten Aktienoptionspläne beziehen sich nicht auf Vergleichsparameter wie beispielsweise einen Aktienindex, sondern vielmehr auf eine signifikante die Steigerung des Aktienkurses der SYGNIS Pharma AG um mindestens 50%. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Anreizfunktion dieser variablen Vergütungskomponente alleine vom Erfolg des Unternehmens und nicht von hiervon unabhängigen Entwicklungen anderer Unternehmen abhängt.
- Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 4 DCGK: Für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen hat der Aufsichtsrat keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) im Rahmen der bereits bestehenden Aktienoptionsprogramme vereinbart. Ob dies bei etwaigen künftigen Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen Gestaltungsformen geschehen soll, wird zu gegebener Zeit entschieden.
- Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK: Der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 wird erst am 30. April 2013 veröffentlicht. Die damit einhergehende geringfügige Überschreitung der in Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK empfohlenen Veröffentlichungsfrist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende trägt dem Umstand Rechnung, dass die Gesellschaft sich derzeit in einem Prozess der Umstrukturierung befindet, welcher die Einhaltung dieser Frist für nicht angemessen erscheinen ließ.
Heidelberg, den 29. April 2013
Für den Vorstand:
Pilar de la Huerta
Vorstand
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Cristina Garmendia
Vorsitzende des Aufsichtsrats