Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SYGNIS Pharma AG und andere Führungskräfte der Gesellschaft sind gemäß §15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von SYGNIS Aktien zu melden. Etwaige Käufe und Verkäufe von SYGNIS Aktie werden hier angezeigt.
Es liegen keine Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG im Geschäftsjahr 2009/2010 oder danach vor.